Nutzungsrechte

Was ihr mit eurem Song machen dürft

Private Nutzung

Ihr erhaltet ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht, euren Song privat zu nutzen: auf eurer Hochzeit, bei privaten Feiern und im privaten Kreis, zum Beispiel beim Einzug, bei der Trauung oder beim ersten Tanz.

Hochzeitsvideo und Social Media

Die Verwendung in einem privaten Hochzeitsvideo ist von der privaten Nutzung gedeckt. Bei Veröffentlichungen auf Social-Media-Plattformen können zusätzliche Rechte der Plattformen und Verwertungsgesellschaften berührt sein. Solange weitergehende Nutzungsrechte nicht rechtlich bestätigt sind, sagen wir verbindlich ausschließlich die private Nutzung zu. Sprecht uns vorher an, wenn ihr eine Veröffentlichung plant.

Kommerzielle Nutzung

Eine kommerzielle Nutzung – etwa Werbung, Verkauf, Streaming-Release oder gewerbliche Veranstaltungen – ist nicht enthalten und bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

Urheberrecht

Die Urheber- und Leistungsschutzrechte an Text, Komposition und Aufnahme verbleiben bei den jeweiligen Urhebern beziehungsweise bei NILAN.

Fragen zu weitergehenden Rechten: info@deinhochzeitssong.de