Nutzungsrechte
Was ihr mit eurem Song machen dürft
Private Nutzung
Ihr erhaltet ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht, euren Song privat zu nutzen: auf eurer Hochzeit, bei privaten Feiern und im privaten Kreis, zum Beispiel beim Einzug, bei der Trauung oder beim ersten Tanz.
Hochzeitsvideo und Social Media
Die Verwendung in einem privaten Hochzeitsvideo ist von der privaten Nutzung gedeckt. Bei Veröffentlichungen auf Social-Media-Plattformen können zusätzliche Rechte der Plattformen und Verwertungsgesellschaften berührt sein. Solange weitergehende Nutzungsrechte nicht rechtlich bestätigt sind, sagen wir verbindlich ausschließlich die private Nutzung zu. Sprecht uns vorher an, wenn ihr eine Veröffentlichung plant.
Kommerzielle Nutzung
Eine kommerzielle Nutzung – etwa Werbung, Verkauf, Streaming-Release oder gewerbliche Veranstaltungen – ist nicht enthalten und bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Urheberrecht
Die Urheber- und Leistungsschutzrechte an Text, Komposition und Aufnahme verbleiben bei den jeweiligen Urhebern beziehungsweise bei NILAN.
Fragen zu weitergehenden Rechten: info@deinhochzeitssong.de